HEILPRAKTIKERIN, OSTEOPATHIN
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Kosten & Erstattung

Gesetzlich Versicherte

Seit dem 1.1.2012 übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. So erstattet z.B. die Securvita  bis zu 6 Behandlungen (jeweils 80% des Rechnungsbetrages).

Bitte beachten Sie, dass die Osteopathie eine Zusatzleistung Ihrer Krankenkasse ist. Das bedeutet, dass Sie zuerst in Vorleistung gehen und nach der Behandlung meine Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch in der Regel eine formlose Verordnung durch einen Arzt.

Unter http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html finden Sie eine Liste von Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen erstatten. Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen über die Voraussetzungen und den Umfang einer Kostenerstattung.

Privat Versicherte/ Beihilfe/ Private Zusatzversicherung

Wenn Sie privat versichert oder Beihilfe berechtigt sind oder Sie eine private Zusatzversicherung haben und Ihr Vertrag „alternative Heilmethoden“ oder „Heilpraktikerleistungen“ enthält, dann werden osteopathische Behandlungen erstattet. Der Umfang der Erstattung hängt von Ihrem jeweiligen Vertrag ab. Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
 

Termine können bis 24h/ 1 Werktag vorher ohne Angabe von Gründen kostenlos abgesagt werden. Bei späteren Absagen muss ich den vollen Behandlungspreis in Rechnung stellen.

Noch Fragen? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mich. Ich berate Sie gerne.